Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigungen von Übersetzungen werden unter anderem für amtliche Zwecke im In- und Ausland benötigt. Fast immer wenn ein Scheidungsurteil, eine Geburtsurkunde, Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge oder Bilanzen übersetzt werden, müssen diese auch beglaubigt werden. Im geschäftlichen Bereich, z.B. für Neugründungen von Filialen oder Firmenübernahmen, werden ebenfalls beglaubigte Übersetzungen benötigt.

Eine beglaubigte Übersetzung darf nur von einem gerichtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzer durchgeführt werden und erfordert umfassende Kenntnis des jeweiligen Fachgebietes.

ProLangua Communications bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen in fast allen Sprachen an.

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